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Informationen und Aktuelles
Gesetzgebung in Deutschland



 

Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder bis vor wenigen Jahren noch wenig bekannt und gesetzlich nicht vorgeschrieben. 

Rauchmelderpflicht

Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ ist seit dem Jahr 2000 bundesweit für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv – mit der Unterstützung der Feuerwehren, Schornsteinfeger und Versicherungen.
Im Lauf der Jahre hat sich das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert, Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen.
Heute haben bereits 14 Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) ein Gesetz zur Installation von Rauchmeldern in privaten Wohnräumen erlassen. Details zu den Gesetzgebungen in den einzelnen Bundesländern und die entsprechende Umsetzungsfristen finden Sie
hier.

Gesetzgebung

Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde: „Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.“ Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Schutzkonzepte für hilfebedürftige oder in der Wahrnehmung eingeschränkte Personen

Bei der Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht ist zu beachten, dass der alleinige Einsatz von Standard-Rauchwarnmeldern nach den Landesbauordnungen und der Norm nicht immer ausreicht. Bei Personengruppen mit eingeschränktem Wahrnehmungsvermögen sowie bei Menschen, die ihre Evakuierung nicht selbst organisieren können, kann es notwendig sein, Schutzkonzepte entsprechend anzupassen.  

Dieses können z. B. Zusatzsysteme für Gehörlose oder Schwerhörige sein, die den Signalton mit Lichtblitzen und in Vibrationen ausgeben. Wenn externe Hilfe zum schnellen Verlassen der Räume notwendig sein sollte, können z. B. besonders vernetzte Rauchwarnmelder die Warnung weiterleiten. Mögliche Empfänger sind z.B. Nachbarn, Angehörige oder Hausnotrufzentralen, die dann selbst schnelle Hilfe leisten bzw. organisieren.

 Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/aus-den-bundeslaendern/

Nordrhein-Westfalen (seit 01.04.2013)

Einbaupflicht

  • in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

Fragen und Antworten rund um die Rauchmelderpflicht inkl. des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung finden Sie auf der Webseite des zuständigen Ministeriums.

 

Unser Betriebsleiter und Meister ist eine geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676.

EU Leuchtmittelverbot

Durch zahlreiche europäische Verordnungen zur umweltgerechten Gestaltung von energierelevanten Produkten (ErP), ergeben sich umfangreiche Änderungen bei der Auswahl geeigneter Leuchtmittel. Diese Änderungen betreffen:

  • Glühlampen (EG244/2009 und EG859/2009)
  • Leuchtstoff- und Hochdruckentladungslampen (EG245/2009 und EG347/2010).

Zusammengefasst ergeben diese Verordnungen folgende Tabelle mit den Terminen, ab wann bestimmte Leuchtmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Lampenart

Abkürzung

Ersatz

Verbot ab

Alle Leuchtmittel ohne CE Kennzeichnung

– kein Bestandsschutz, müssen sofort getauscht werden

Alle Eluxa Produkte

haben CE

bereits verboten

Glühlampen 25W – 100W klar/matt

LED Bulb „Glühbrine“

LED Spot

LED Downlight

Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen Standardfarbton < 70

LED Tube

LED Tube High Lumen

LED Tube EB

Halogenmetalldampflampen

HQI E27/E40

LED Hallenfluter

LED Flutlicht

Natriumdampfhochdrucklampen

HPS

LED Hallenfluter

LED Flutlicht

Quecksilberdampflampen

HQL

LED Hallenfluter

LED Flutlicht

1. April 2015

Natriumdampfniederdrucklampen

NAV

LED Hallenfluter

LED Flutlicht

Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) mit KVG

LED Bulb „Glühbrine“

LED Spot

LED Downlight

Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) mit EVG < 80 lm/W

LED Bulb „Glühbrine“

LED Spot

LED Downlight

Halogenmetalldampflampen

HQI

LED Hallenfluter

LED Flutlicht

2017

Konventionelle Vorschaltgeräte

KVG

LED Tube

LED Tube High Lumen

LED Tube EB

Retrofit LED Röhren müssen nach KVG Verbot umgebaut werden

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir beraten Sie gerne zu diesem Thema. Gehen Sie kein Risiko ein.

Ihre Sonja Grosch

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Elektrotechnik Grosch
Eversberge 3
58553 Halver
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